Bremen hat als erstes Bundesland einen Inklusionsanspruch im Schulgesetz verankert. Dahinter steht die Grundidee einer Schule für alle.
Ergebnisse der Bildungsforschung zeigen, dass Schüler:innen mit besonderen bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfen ihre Potenziale besser ausschöpfen, wenn sie gemeinsam mit und von Gleichaltrigen als Sprach- und Handlungsvorbildern lernen.
Andersherum schaffen wir Raum für soziales Lernen: Wer jemandem etwas beibringt, lernt es selbst besonders gut.
Bedarfsorientierte personelle und räumliche Ressourcen ermöglichen es in der entsprechenden Lerngruppe jedes Jahrgangs, das inklusive Konzept zu leben.