Elternbeirat

Die Schule hat einen Elternbeirat. Pro Klasse werden zwei gleichberechtigte ElternsprecherInnen für zwei Jahre gewählt.

Der Elternbeirat wählt wiederum aus seiner Mitte zwei gleichberechtigte SprecherInnen als Vorsitzende.

Diese Vorsitzenden, die SchulelternsprecherInnen, leiten die Elternbeiratsversammlungen und sind erste Ansprechpartner für die Schulleitung. Sie koordinieren und delegieren die Elternarbeit innerhalb der Schule. 

Fünf Mitglieder aus dem Elternbeirat vertreten die Interessen der Eltern in der Schulkonferenz.

SCHULKONFERENZ

Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsorgan der Schule, das über alle wesentlichen Aspekte der Schule und des Schullebens berät und abstimmt. 

Die Schulkonferenz setzt sich aus der Schulleitung, fünf ElternvertreterInnen und fünf LehrervertreterInnen zusammen. 

Gesamtelternbeirat (GEB) & Zentralelternbeirat (ZEB)

Der Elternbeirat entsendet aus seiner Mitte, sofern die SchulelternsprecherInnen diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen, zwei Mitglieder in den Gesamtelternbeirat (GEB), in diesem Fall in den GEB Grundschulen Mitte/Ost. Oberhalb dieses Gremiums befindet sich der Zentralelternbeirat der Freien Hansestadt Bremen (ZEB), der sich aus den Sprechern der GEBs zusammensetzt und alle stadtbremischen Eltern als oberstes Elternorgan vertritt.

Der Elternbeirat hat im Übrigen die Möglichkeit, eines oder mehrere Mitglieder in den GEB Sonderpädagogik, als Unterausschuss des ZEB zu entsenden.