Einschulung & Klassenübergänge

Was tun wir für einen guten Übergang?

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Übergang 

  • von der Kita bis zur Einschulung in unserer Grundschule und
  • von der 4. Klasse in die weiterführende Schule der Sekundarstufe I.

Weitere Informationen, zum Beispiel von der Bildungsbehörde, finden Sie nach Erscheinen unter Downloads & Links.

1. Klasse

Übergang Kita/Schule

Ein guter Übergang ist wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Grundschullaufbahn unserer Kinder. Deshalb gibt es an unserer Schule einige Rituale, um Ihren Kindern den Wechsel von der Kita zur Schule zu erleichtern.
 
Wenn Sie in Schwachhausen zwischen Barkhof und Schwachhauser Ring wohnen, ist die Grundschule an der Carl-Schurz-Straße Ihre zugeordnete Grundschule für die Schulanmeldung.
1. Schulanmeldung
In den Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen finden im Herbst eines Jahres die Anmeldungen für das kommende Schuljahr nach den Sommerferien statt. Während des Anmeldezeitraums können Sie Ihr Kind im Sekretariat der zugeordneten Grundschule für das kommende Schuljahr anmelden (Termin siehe Kalender).
3. Infoabend
Noch vor den Sommerferien findet ein zweiter Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler:innen statt (Termin siehe Kalender), in dem es um die Einschulung und die ersten Wochen nach dem Schulstart geht. Die Präsentation des Elternabends finden Sie anschließend unter Downloads & Links.
4. Einschulungsfeier
Die Einschulung findet am Samstag nach dem 1. Schultag nach den Sommerferien statt. Es gibt eine Willkommensfeier und die neuen Erstklässler:innen gehen mit den Klassenlehrer:innen zur ersten Unterrichtsstunde in die Klassenräume. Die Familien können sich inzwischen auf dem Schulhof mit Kaffee und Kuchen stärken.
5. Patenschaften
Nach der Einschulung übernehmen die Kinder der dritten Klassen die Patenschaft für die neuen Erstklässler:innen. Sie helfen beim Zurechtfinden in unserer Schule, spielen in den ersten Hofpausen miteinander und sind erste Ansprechpartner:innen bei Problemen.
8. Der "Runde Tisch"
Einmal im Schuljahr treffen sich die umliegenden Kindertagesstätten mit unserer Schule zu einem „Runden Tisch“. Hier tauschen sich die Pädagog:innen darüber aus, wie sie den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Schule erleichtern können.

5. Klasse

Übergang 4./5. klasse

Die weiterführende Schule nach der 4. Klasse ist frei anwählbar. Für überangewählte Schulen gelten verschiedene Kriterien zur Aufnahme: Neben der Erstwahl wird die Bewertung der Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik herangezogen.
Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule bekommen zum Halbjahr der 4. Klasse ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, ob die Leistungen in Deutsch und Mathematik oberhalb des Regelstandards liegen.

Übergangsverfahren

1. Elternberatung
Der Anmeldebogen für die weiterführende Schule wird beim verpflichtenden Beratungsgespräch an die Eltern ausgehändigt. Es gibt sowohl einen Bogen für Regelschüler:innen als auch einen für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (LSV oder W+E).
2. Härtefallanträge
Die Eltern geben einen ausführlich begründeten Antrag auf Berücksichtigung Ihres Kindes als Härtefall in einem formlosen Schreiben direkt an der weiterführenden Schule bis zum Anmeldeschluss ab. Schulwünsche bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen direkt bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 40, bis zum Anmeldeschluss abgegeben werden.
3. Anmeldebogen
Die ausgefüllten Anmeldebögen müssen bis zum Anmeldeschluss in der Grundschule vorliegen. Diese sind mit Eingangsdatum (Eingangsstempel) zu versehen. Die Anmeldung ist gültig, auch wenn nur eine Anwahl vermerkt ist. Die Anmeldung ist ungültig, wenn Eltern nicht am Beratungsgespräch teilgenommen haben, ein Gymnasium angewählt wurde, die Leistungen des Kindes aber nicht über dem Regelstandard liegen. Hier muss die Schule die Eltern über die Ungültigkeit informieren, dies ist zu dokumentieren. Die Eltern haben die Möglichkeit, den Anmeldebogen neu auszufüllen und innerhalb der Anmeldefrist abzugeben.
4. Umzüge innerhalb Bremens
Eltern können einen formlosen Antrag mit Umzugsnachweis bis zum Anmeldeschluss bei SKB, Referat 40 abgeben.
5. Aufnahmeverfahren
Sollte der Schulwunsch die freien Kapazitäten übersteigen, so gibt es an jeder überangewählten Schule ein Aufnahmeverfahren.
6. Schulplatz
Die Mitteilungen über die Aufnahme erfolgen Mitte März. Falls kein Wunsch berücksichtigt werden konnte, erfolgt auf Rückmeldung der Eltern eine Beratung durch die Senatorin für Kinder und Bildung. Aufgrund des Schulweges wird ein Schulplatz angeboten – entweder an einer anderen Schule derselben Schulart oder an einer Schule einer anderen Schulart, die denselben Abschluss ermöglicht.

Unter folgendem Link können Sie sich im entsprechenden Flyer über die wichtigsten Schritte im Übergang von 4 nach 5 informieren.

https://www.bildung.bremen.de/brosch-ren-flyer-3402

Unter folgendem Link finden Sie eine Terminübersicht der Informationsveranstaltungen an den Gymnasien & Oberschulen. 

https://www.bildung.bremen.de/informationsveranstaltungen-4-nach-5-101376