Vormittag
In der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr werden Ihre Kinder verlässlich betreut und unterrichtet. In diesem Zeitraum finden neben dem Unterricht auch Aktivitäten wie Besuche außerschulischer Lernorte, Förderungen, AGs sowie schulische Events wie das Sportfest und Feriensingen statt.
An folgenden besonderen Tagen im Schuljahr ist eine Notbetreuung eingerichtet. Dann kann Ihr Kind nur im Ausnahmefall nach vorheriger Anmeldung betreut werden:
- Eltern- und Schülersprechtage (jeweils 1x pro Halbjahr)
- der letzte Schultag vor den Sommerferien ab 12 Uhr
- der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ab 13 Uhr
- schulinterne Fortbildungen (Pädagogischer Tag)
Die einzelnen Termine geben wir Ihnen jeweils rechtzeitig mit einer entsprechenden Betreuungsabfrage bekannt. Die Betreuung übernehmen unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen.
Nachmittag & Ferien
Unsere Schule deckt neben den verlässlichen Unterrichtszeiten auch eine kostenlose Betreuung durch pädagogische Mitarbeiter:innen am Nachmittag ab. Lediglich das Mittagessen muss von den betreffenden Familien bezahlt werden. Im Moment essen die Schülertreffklassen im Gemeindesaal der Ansgarii Gemeinde gemeinsam Mittag. Den Weg dorthin und wieder zurück bestreiten sie in Gruppen mit mehreren begleitenden Erwachsenen.
Im Anschluss haben die Gruppen eine Spiel- und Bewegungszeit, bevor sie dann ihre individuellen Lernzeiten absolvieren. Von 15 – 16 Uhr finden unterschiedliche Nachmittagsangebote statt, die von den pädagogischen Mitarbeiter:innen betreut und angeleitet werden.
Ferienbetreuung
Anmeldeschluss ist der 31.01.2025
Ferienbetreuung
Wir bieten gemeinsam mit der Schule am Baumschulenweg eine kostenpflichtige Ferienbetreuung für die Kinder im Schülertreff an. Diese findet in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, in den Herbstferien und in den Weihnachtsferien nach Neujahr, ab einem Betreuungszeitraum von drei Tagen, statt.
Keine Ferienbetreuung erfolgt in den Halbjahresferien oder an den Brückentagen, in den Pfingstferien, in drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für ein Kalenderjahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Um den Bedarf planen zu können, erfolgt eine Anmeldung des Kindes in der Schule bis jeweils zum 31.01. für das gesamte Kalenderjahr.
Aufgenommen werden können Kinder alleinerziehender, berufstätiger Elternteile oder Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind, sich in Ausbildung oder Umschulung befinden.
Bei dem Ferienangebot werden die Kinder in einer festen Gruppe mindestens eine Woche von der gleichen Bezugsperson betreut. Sie findet täglich von 08.00 – 16.00 Uhr statt. Bis 09.00 Uhr gibt es eine „offene“ Anfangszeit; nach dem gemeinsamen Mittagessen um 13.00 Uhr können die Kinder nach vorheriger Absprache abgeholt werden.
Es gibt verschiedene Angebote: Ausflüge zur Kinder-Wald-Wiese, Reiten, Sport, Backen, Tischspiele, Bastelangebote, gemeinsame Ausflüge und vieles mehr.
Der Sportverein Bremen 1860 bietet ebenfalls ein Ferienprogramm an. Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim Verein.
Folgende Ferienbetreuung bieten wir für das Kalenderjahr 2025 an:
Ostern
Woche vom 07.04.2025 bis 11.04.2025
Woche vom 14.04.2025 bis 18.04.2025
Sommer
Woche vom 03.07.2025 bis 04.07.2025
Woche vom 07.07.2025 bis 11.07.2025
Woche vom 04.08.2025 bis 08.08.205
Woche vom 11.08.2025 bis 13.08.2025
Herbst
Woche vom 13.10.2025 bis 17.10.2025
Woche vom 20.10.2025 bis 24.10.2025
Klicken Sie auf den grünen Button für allgemeine Elterninformationen und zum Datenschutz.
Die Berechnung des fälligen Betrags für die jeweils gewünschte Ferienbetreuung entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen. Die Überweisung muss auf folgendes Konto erfolgen:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Sparkasse in Bremen
IBAN DE73290501010001090653
BIC SBREDE22XXX
Kassenzeichen.: 1130000010248
Verwendungszweck: Ferienbetreuung für (Name des Kindes)
Die Einzahlung des Kostenbeitrags muss spätestens sechs Wochen vor Ferienbeginn auf dem Konto eingegangen sein, sonst kann ihr Kind nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen.